Er könne nicht mehr sagen, wie nahe das andere Auto gewesen sei, aber dieses sei immer näher gekommen und je näher es gewesen sei, desto mehr geblendet habe es. Er [das Patrouillenfahrzeug] sei aber sicher nicht so nahe gewesen, dass er die Lichter nicht mehr gesehen hätte, wobei die Scheinwerfer so weit oben gewesen seien, dass diese selbst dann durch die Scheibe geblendet hätten, wenn das andere Auto ihm an der Stossstange gefahren wäre (pag. 172 Z. 22 ff.). 9.2 Aussagen des Zeugen B.________ Der Zeuge B.___