Er habe das andere Auto wegen der doppelten Sicherheitslinie auch nicht überholen lassen können. Da der Polizist die Nebellichter nicht auf sich bezogen habe, hätte auch die Warnblinkanlage nichts genutzt. Die Scheinwerfer seien beim Patrouillenfahrzeug höher gewesen als bei anderen Autos (pag. 168 f. Z. 28 ff.). Auf Frage, wie er geblendet worden sei, erklärte der Beschuldigte, es habe vom Innenspiegel zurückgeblendet und von hinten sei «unglaublich viel Licht gekommen», so dass er nach vorne praktisch nichts mehr gesehen habe. Auch von den Aussenspiegeln und von hinten sei unglaublich grelles Licht gekommen (pag. 169 Z. 28 ff.).