4 weil er nichts mehr gesehen habe (pag. 72 Z. 2 f.). Er habe normal abgebremst und auf keinen Fall eine Vollbremsung gemacht. Für ihn sei es ein halbwegs normales Abbremsen gewesen. Er [das Patrouillenfahrzeug] sei wohl nicht darauf gefasst gewesen (pag. 72 Z. 6 und Z. 14 f.). Es sei ihm nicht in den Sinn gekommen, die Pannenblinker einzuschalten (pag. 72 Z. 18). Er habe nie gesagt, dass es nicht gefährlich gewesen sei. Was hinter ihm gewesen sei, sei ebenfalls gefährlich gewesen. Hätte er einen Unfall gehabt, hätte ihm jedes Gericht gesagt, er solle nicht so fahren (pag. 72 Z. 24 f.).