Er habe aus Notwehr gehandelt. Er habe nichts mehr gesehen (pag. 42 Z. 77). Anlässlich der Einvernahme an Hauptverhandlung vom 23. März 2022 hat der Beschuldigte diese Aussagen bestätigt und zudem ausgeführt, dass er der Meinung sei, keine andere Wahl gehabt zu haben (pag. 71 Z. 17 ff.). Zuerst habe er das Nebellicht eingeschaltet, das habe nichts genützt. Auf der geraden Strecke habe er nichts mehr gesehen. Er [das Patrouillenfahrzeug] sei hinter ihm gewesen und plötzlich – als er gestanden sei – sei das Licht ausgegangen. Er habe sich überlegt, wie er jemandem hinter ihm etwas mitteilen könne.