Der Polizist habe auch gesagt, sollte er wirklich die Schweinwerfer drinnen gehabt haben, so würde es ihm leidtun. Auf Vorhalt der entsprechenden Wahrnehmungen der Polizei hat der Beschuldigte festgehalten, es treffe zu, dass er die Nebellichter mehrfach eingeschaltet und dann auch bis zum Stillstand abgebremst habe. Dies aber keinesfalls stark, aber auch nicht extrem langsam. Es sei sicher kein Schikane- Stopp gewesen (pag. 42 Z. 64 ff.). Mit dem Abbremsen habe er bewirken wollen, dass die Schweinwerfer ausgeschaltet würden, was dann auch so passiert sei (pag. 42 Z. 72 f.). Er habe aus Notwehr gehandelt.