3 Betreffend die grobe Verkehrsregelverletzung ist somit zu prüfen, ob die Fernlichter des hinter dem Beschuldigten fahrenden Patrouillenfahrzeugs eingeschaltet waren, ob der Beschuldigte dadurch geblendet wurde, ob er auf eine allfällige Blendung angemessen reagiert hat, und wie heftig das Bremsmanöver ausgefallen ist. In Bezug auf die Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung bleibt zu prüfen, ob der Beschuldigte begründeten Anlass hatte, die Nebelschlusslichter mehrfach ein- und wieder auszuschalten.