Daraufhin bremste er im Bewusstsein, dass ein Fahrzeug hinter ihm fuhr, stark bis zum Stillstand ab und blieb auf der Autostrasse stehen. Durch diese gravierende Verletzung der Verkehrsregeln gefährdete der Beschuldigte andere Verkehrsteilnehmer erheblich, insbesondere die Insassen des zivilen Patrouillenfahrzeugs hinter ihm, welche durch dieses Verhalten zu einem starken Bremsmanöver gezwungen wurden, um eine Kollision zu verhindern. Damit soll der Beschuldigte eine grobe Verkehrsregelverletzung (Bremsmanöver) sowie eine Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung begangen haben (Nebelschlusslichter).