7. Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 9. Juni 2021 folgender Sachverhalt vorgeworfen, der sich am 4. Dezember 2020, ca. 20:05 Uhr, in C.________ auf der A6 .________ ereignet haben soll (pag. 18 ff.): Der Beschuldigte fuhr auf der Autostrasse mit einem Personenwagen in Richtung D.________, als er mehrfach die Nebelschlusslichter ein- und wieder ausschaltete. Daraufhin bremste er im Bewusstsein, dass ein Fahrzeug hinter ihm fuhr, stark bis zum Stillstand ab und blieb auf der Autostrasse stehen.