3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller ADMAS-Auszug inkl. Akten beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern sowie ein aktualisierter Leumundsbericht inkl. Erhebung der finanziellen Verhältnisse eingeholt (pag. 126 ff.). An der Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte sowie B.________ als Zeuge einvernommen (pag. 161 ff. und pag. 167 ff.).