1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) erklärte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 23. März 2022 der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch brüskes Bremsen bis zum Stillstand sowie der Widerhandlung gegen die Verkehrsregelverordnung durch Ein- und Ausschalten der Nebelschlusslichter schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00 bei einer Probezeit von zwei Jahren, einer Verbindungsbusse von CHF 200.00, einer Übertretungsbusse von CHF 40.00 sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 74 f).