28.2 Subsumtion Wie die Vorinstanz zutreffend ausführte, beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mit Verfügung vom 4. November 2020 CHF 15'000.00 auf dem Konto IBAN BA.________ bei der D.________(eine Bank) lautend auf den Beschuldigten zur Sicherstellung von Verfahrenskosten, Geldstrafen, Bussen und Entschädigungen gestützt auf Art. 263 Abs. 1 Bst. b i.V.m. Art. 268 StPO (pag. 07 290 048 ff.).