Davon sind 6.5 Stunden für Arbeiten, die durch den Rechtspraktikanten von Fürsprecher B.________ verrichtet wurden, zum halben Stundenansatz zu entschädigen (Ziff. 1.2 des Kreisschreibens Nr. 15 des Obergerichts vom 21. Januar 2022). Die von Fürsprecher B.________ geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass.