07 161 022 ff.). Diese beiden Verurteilungen sind gemeinsam mit den nach wie vor bestehenden und den neuen Verlustscheinen bei der Beurteilung der Rückfallgefahr zu berücksichtigen. Im Ergebnis sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse neutral zu werten. 22.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte verhielt sich anlässlich der Einvernahmen korrekt. Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, kann ihm die teilweise Aussageverweigerung nicht vorgehalten werden.