1.1 der Anklageschrift eine Strafe von 14 Monaten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. 21.5 Konkrete Strafe Vorliegend kommt dem Pfändungsbetrug gemäss Ziff. 1.1 der Anklageschrift eine verschuldensmässig selbständige Bedeutung zu. Diese Eigenständigkeit rechtfertigt es entgegen den Ausführungen der Vorinstanz nicht, weniger als 50% zu asperieren. Es ist ein Asperationsfaktor von rund zwei Dritteln anzuwenden. Zu der Freiheitsstrafe von 20 Monaten für den Pfändungsbetrug gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift sind somit 9 Monate zu asperieren.