_ gewährleisten soll, rückt sodann die Solidarität unter BJ.________ in den Vordergrund. Andere BJ.________ finanzierten im Vertrauen darauf, dass spätere Generationen ihre Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls leisten und das Werk weiterführen würden, die AHV. Mit seinem Verhalten brach der Beschuldigte nicht nur diesen sog. Generationenvertrag, sondern verhielt sich gegenüber seinen (ehemaligen) Berufskollegen völlig rücksichtslos. Im Ergebnis ist das objektive Tatverschulden als leicht bis mittelschwer zu werten. 21.3.2 Subjektive Tatschwere