Ein Vorfall vor 15 Jahren habe dieses Trotzverhalten während mittlerweile 15 Jahren ausgelöst. Der Betreibungsregisterauszug zeige, dass sich der Beschuldigte weiterhin weigere, mitzuwirken, und weiterhin sein Vermögen beiseiteschaffe, wie er dies letztmals drei Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil im Jahr 2022 gemacht habe. Er sei im Jahr 2022 mit einem Strafbefehl rechtskräftig wegen Ungehorsams im Betreibungsverfahren verurteilt worden. Weitere Urteile würden folgen. Die Legalprognose könne nicht schlechter sein.