1.1 angeklagten Deliktszeitraum glauben lassen, die Einnahmen aus der X.________(eine Praxis) würden vollständig auf das Konto bei der U.________(eine Bank) fliessen. Indem der Beschuldigte zwischen 2011 und 2015 wiederholt (erfolgreich) gepfändet wurde, liess er das Betreibungsamt weiterhin glauben, dass es alle Bankverbindungen kenne. Dass das Betreibungsamt aufgrund der Rückgang der Patientenzahlungen hätte misstrauisch werden können bzw. darüber hinaus Kontoabklärungen hätte machen und das Verhalten des Beschuldigten entdecken können, ändert nichts an der Tatbestandsmässigkeit.