Die Zustellfiktion setzt die Begründung eines Verfahrensverhältnisses voraus, welches die Parteien verpflichtet, sich nach Treu und Glauben zu verhalten (Urteil des Bundesgerichts 5A_383/2017 vom 3. November 2017 E. 3.1.3). Im Übrigen begründet die mangelhafte Zustellung einer Mitteilung, Verfügung oder des Entscheids lediglich die Anfechtbarkeit dieses Akts und nicht dessen Nichtigkeit (FRANCIS NORDMANN/STÉPHANIE ONEYSER, in: Basler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 3. Aufl. 2021, N 7