In der Pfändungsgruppe Nr. R.________ wurden dem Beschuldigten ab 19.05.2016 weitere Zahlungsbefehle zugestellt, wobei nur zwei Zahlungsbefehle aktenkundig sind. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte ab 19.05.2016 erneut damit rechnen musste, für sehr hohe Forderungen gepfändet zu werden. Des Weiteren geht aus den Akten hervor, dass dem Beschuldigten die Pfändung am 11.07.2016 angekündigt und schliesslich am 29.08.2017 vollzogen wurde, wobei er die Annahme der Pfändungsurkunde verweigerte.