Es ist jedoch nicht ersichtlich, weshalb auf die Angaben in den Fortsetzungsbegehren nicht abgestellt werden könnte, zumal das Betreibungsamt Bern-Mittelland das Betreibungsverfahren anschliessend fortführte und den Beschuldigten pfändete. Das Gericht erachtet daher als erstellt, dass der Beschuldigte ab 19.02.2016 damit rechnen musste, erneut für sehr hohe Forderungen gepfändet zu werden. Am 04.05.2016 wurde dem Beschuldigten sowohl mit eingeschriebener als auch mit normaler Post die Pfändung, nötigenfalls in Abwesenheit, vom 26.05.2016 angekündigt.