__, welche über das Konto bei der D.________(eine Bank) eine Vollmacht hatte. Aufgrund der unterschiedlichen Mitteilungen gegenüber dem Betreibungsamt Bern-Mittelland und der D.________(eine Bank) kann zwar nicht nachvollzogen werden, ob der Beschuldigte zu 100% oder nur zu 50% an dem D.________-Konto berechtigt war. Die Überweisungen erfolgten jedoch auf das Konto bei der BC.________(eine Bank im Ausland), über welches weder L.________, M.________ noch N.________ eine Vollmacht hatten.