(eine Bank) und der D.________(eine Bank) nicht deklariert zu haben. Aufgrund der Akten weiter erstellt ist, dass der Beschuldigte den Saldo von über CHF 1,27 Mio. zurück auf das dem Betreibungsamt Bern- Mittelland bekannte Konto bei der U.________(eine Bank) fliessen liess, umgehend aber CHF 900'000.00 in bar bezog. Was damit geschah, ergibt sich nicht aus den Akten. In der Folge wickelte er rund zwei Jahre lang den Zahlungsverkehr der X.________(eine Praxis) wieder über das U.________ Konto ab.