Die Anklageschrift hält korrekt fest, dass das Geschäftskonto der X.________(eine Praxis) bei der S.________(eine Bank) am 10.04.2013 saldiert wurde. Ob diese Saldierung durch die Bank erzwungen oder vom Beschuldigten selber ausging, ist nicht Teil des angeklagten Sachverhaltes – vielmehr wird dem Beschuldigten vorgeworfen, die daraufhin neu eröffneten Konti bei der AF.________ (eine Bank) und der D.________(eine Bank) nicht deklariert zu haben.