Zusammenfassend erachtet es das Gericht gestützt auf die vorhandenen Unterlagen und das bisher Gesagte als erstellt, dass der Beschuldigte seine Vermögenswerte und die seiner Frau wissentlich und willentlich vor dem Betreibungsamt Bern-Mittelland verbarg und die Saldi der dem Betreibungsamt bekannten Konti reduzierte bzw. die Vermögenswerte zugleich auf neu eröffneten, dem Betreibungsamt nicht bekannten Konti, äufnete. So eröffneten die Töchter des Beschuldigten Konti bei der U.________(eine Bank), auf die der Beschuldigte grosse Vermögenswerte überwies, über die er faktisch weiterhin verfügen konnte. Ferner eröffnete er selber ein Konto bei der S.__