- Wesentlich ist denn auch, dass die Töchter die Gelder nicht antasteten. Die Analyse aller vorhandenen Konti zeigt, dass sie ihre (bescheidenen) Ausgaben mit ihren Löhnen bestritten und nicht etwa das Leben «reicher Erbinnen» lebten. M.________ bezog zwar vom Konto ihrer Schwester N.________ Bargeld in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken, es ist jedoch davon auszugehen, dass sie dieses Geld umgehend ihren Eltern aushändigte, sie andernfalls ihrer Schwester gegenüber Ausgleichszahlungen hätte leisten müssen, was sich aus den Bankunterlagen jedoch nicht ergibt.