- Hinzu kommt das Alter aller Beteiligter: Der Beschuldigte war erst fünfzig, als er die Transaktionen vornahm, seine Frau etwas jünger. Beide arbeiteten in ihrer X.________(eine Praxis), hatten mehrere Angestellte und erzielten hohe Umsätze. Aus seinem «CV» ergibt sich auch, dass der Beschuldigte viel und gerne arbeitete, sich auch im Ausland engagierte, Vorträge hielt etc., also ein sehr angesehener Berufsmann war, was er auch an der Hauptverhandlung bestätigte. Nichts im Leben des Beschuldigten und seiner Frau deutete darauf hin, dass er seine Töchter "versorgen" musste, dass er an ein nahes Lebensende oder immerhin Ende der beruflichen Karriere dachte.