- Hinzu kommt, dass der Beschuldigte und seine Frau auf den Konti der Töchter bis am 24.09.2010 zeichnungsberechtigt waren. Dessen sinngemässe Behauptung, die U.________(eine Bank) habe dies «einfach so» gemacht, er und seine Frau hätten das gar nicht gewollt und die Töchter hätten die Vollmachten umgehend widerrufen, ist durch die Akten widerlegt: Der Beschuldigte und seine Frau unterzeichneten die entsprechenden Unterschriftenkarten und die Vollmachten wurden erst später widerrufen.