Am 23.08.2010, und damit nur drei Tage nach der Zustellung der Zahlungsbefehle, eröffneten die Töchter des Beschuldigten, M.________ und N.________, bei der U.________(eine Bank) je ein Konto. Sie waren zu diesem Zeitpunkt knapp 20 bzw. 19 Jahre alt, als zwischen dem 26.08.2010 und dem 27.09.2010 von den Konti ihrer Eltern bei der U.________(eine Bank) und einem Konto ihres Vaters bei der BF.________(eine Bank) total je CHF 3,102 Mio. auf ihre Konti flossen. Entscheidend ist die Antwort auf die Frage, ob der Beschuldigte mit diesen Transaktionen wie angeklagt Vermögenswerte beiseiteschaffte, bzw. sie vor dem Betreibungsamt versteckte.