___ Kenntnis von den Betreibungen hatte. Die Akten zeichnen nämlich das Bild eines Ehepaars, das sich sehr nahe stand und steht, und das zur fraglichen Zeit die X.________(eine Praxis) gemeinsam betrieb. Damit hatte er auch Kenntnis vom gegen ihn laufenden Betreibungsverfahren. Weiter ist aufgrund der Bankunterlagen erstellt, dass der Beschuldigte wie in der Anklageschrift aufgeführt den Zahlungsverkehr der X.________(eine Praxis) 2010 über die U.________(eine Bank) und die BF.________ (eine Bank) abgewickelt hatte, wobei diese Bankbeziehungen den Steuerbehörden gegenüber deklariert und damit auch dem Betreibungsamt bekannt waren.