18 313 f.). Zu präzisieren ist, dass der Beschuldigte und seine Ehefrau im Kanton Bern auch für die Steuerjahre 2006 und 2010 tatsächlich keine vollständigen Steuererklärungen einreichten. In Bezug auf das Steuerjahr 2006 forderte die Steuerverwaltung den Beschuldigten und seine Ehefrau zur Vervollständigung der Steuererklärung auf (pag. 07 125 045), worauf die Ehefrau schrieb, dem Begehren nicht nachkommen zu können (pag. 07 125 046). Eine vollständige Steuererklärung für das Steuerjahr 2006 liegt nicht vor.