Die Kammer schliesst sich auch diesen zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an. Gegenüber der BC.________(eine Bank im Ausland) gab der Beschuldigte an, man erwarte keine Änderungen (familiär, beruflich, geschäftlich), die die finanziellen Verhältnisse in den nächsten Jahren wesentlich beeinflussen würden (pag. 07 341 014). Somit können auch die zahlreichen umfangreichen Übertragungen, welche zur gleichen Zeit erfolgten, nicht mit irgendwelchen Ungewissheiten (vgl. pag. 07 001 012 Z. 405 ff.) begründet werden. Weitere Konten In Bezug auf die Konten bei der BF.________ (eine Bank) und der BG.