07 268 003). Es ist daran zu erinnern, dass es sich hierbei nach wie vor um jenes Geld handelt, welches ursprünglich auf den Konten lautend auf die Namen der Töchter bei der U.________(eine Bank) war. Demzufolge nutzte der Beschuldigte auch im Jahr 2016 seine Töchter, die zu diesem Zeitpunkt 25 bzw. 26 Jahre alt waren, für seine Zwecke aus. Konto bei der BC.________ (eine Bank im Ausland) Zum Konto des Beschuldigten bei der BC.________(eine Bank im Ausland) führt die Vorinstanz Folgendes aus (Ziff. II.B.1.4.5 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 311): Der Beschuldigte eröffnete am 05.10.2015 bei der BC.________ (eine Bank im Ausland) das auf ihn lautende Konto BE.