07 266 036). Die weiteren Kontobewegungen sind vorliegend nicht relevant. Ebenso unbeachtlich sind die Kontoauszüge der Konti AY.________ (pag. 07 269 001 ff.) und AZ.________ (pag. 07 270 001 ff.) – beide Konti wiesen von der Eröffnung bis zur Saldierung einen Kontostand von CHF 0.00 auf und es kam zu keinen Kontobewegungen.