Auch N.________ hatte seit 1996 ein Konto bei der AF.________. Am 03.11.2014 eröffnete sie eines, im Oktober 2015 drei weitere Konti (pag. 07 260 006). Der Beschuldigte, ihre Mutter und ihre Schwester waren je bevollmächtigt (pag. 07 265 011 ff.). Auf das seit 1996 bestehende Konto AX.________ flossen ab April 2013 einige Lohnzahlungen, die bis Ende 2014 unangetastet blieben (pag. 07 266 007 ff.). Anschliessend beglich N.________ die üblichen Ausgaben einer jungen Frau über dieses Konto (Mode, Schuhe, Essen etc.). Valuta 29.09.2015 flossen CHF 2 Mio. ausgehend vom U.________-Konto AD.________ lautend auf V.________ (der Beschuldigte und seine Ehefrau L.) auf das Konto.