Es trifft zu, dass dieses Konto am 25. Januar 2012 zur Bezahlung der Löhne der Praxisangestellten belastet wurde. Allerdings folgten in diesem ersten Quartal weitere Zahlungen, bei denen gestützt auf den Kontoauszug deutlich wird, dass es sich nicht um Löhne handelte. So wurde zunächst am 25. Januar 2012 auch eine andere Rechnung der Praxis beglichen (pag. 07 352 492). Sodann erfolgte am 20. Februar 2012 eine erste von vielen Belastungen zugunsten der «AL.________»