07 352 1003). Per 04.04.2013 saldierte der Beschuldigte das Konto, indem er den Betrag von CHF 1,272 Mio. weg transferierte (pag. 07 352 1048). Wohin, ist aus den Kontoauszügen nicht ersichtlich. Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen grundsätzlich an. Wie die Vorinstanz im Folgenden zutreffend erläutert, hat der Beschuldigte diese Kontobeziehung gegenüber den Betreibungsbehörden nicht deklariert, damit diese nicht auf