07 238 001 ff.), ansonsten gab es ausser der Zinsgutschrift keine Kontobewegungen. Im Februar 2011 wurden innert dreier Male total CHF 500'000.00 in bar bezogen, daneben wurde das Konto aber auch für kleinere Bargeldbezüge im In- und Ausland verwendet. Im Herbst 2011 wurden nochmals total CHF 60'000.00 in bar bezogen (pag. 07 236 002). 2012 wurde das Konto nur für wenige Bargeldbezüge, v.a. im Ausland, verwendet (pag. 07 236 002 f.). 2013 wurden Kreditkartenrechnungen, Lohnzahlungen und weitere Rechnungen der Arztpraxis über dieses Konto beglichen, was der Beschuldigte aber mit einer Überweisung von CHF 367'259.65 [recte: CHF 37'259.65] wieder korrigierte (vgl. pag.