Das Konto AG.________ lautend auf M.________ wurde ebenfalls am 23.08.2010 eröffnet. M.________ war zu diesem Zeitpunkt 20 Jahre alt (pag. 07 235 001 ff.). Der Beschuldigte, seine Ehefrau und die Schwester N.________ erhielten als Bevollmächtigte Einzelzeichnungsberechtigung. Auch hier liegen die entsprechenden Unterschriften vor und die Vollmachten wurden per 24.09.2010 wieder gelöscht (pag. 07 235 005). Innerhalb eines Monats flossen CHF 3'116'800.00 auf das Konto (pag. 07 236 001). Bis Ende des Jahres bezog M.________ CHF 60'000.00 in bar (pag. 07 238 001 ff.), ansonsten gab es ausser der Zinsgutschrift keine Kontobewegungen.