Die Auszüge betreffend das Konto AD.________, lautend auf V.________ (der Beschuldigte und seine Ehefrau L.), liegen erst ab dem 26.08.2010 vor (pag. 07 213 001 ff.). Das Konto wies an diesem Tag einen Saldo von CHF 5'159'955.05 auf, deren Herkunft ist unbekannt. Gleichentags wurden je CHF 2,5 Mio. auf Konti lautend auf M.________ und N.________ transferiert. Valuta 13.09.2010 wurden je CHF 75'000.00 auf die Konti der Töchter überwiesen. Das Konto war danach fast leer und wurde kaum genutzt, bis es im Februar 2016 aufgehoben wurde (pag. 07 213 001).