_», die ihr das V.________(der Beschuldigte und seine Ehefrau L.) Valuta 10.09.2010 überwiesen hatte (pag. 07 212 024). Valuta 23.09.2010 wurden je CHF 145'000.00 auf Konti lautend auf M.________ und N.________ (pag. 07 212 024) sowie CHF 68'141.00 an das Betreibungsamt Freiburg überwiesen (pag. 07 212 025). Am 12.11.2010 gingen weitere CHF 66'261.72 an das Betreibungsamt Freiburg. Anschliessend war das Konto leer (pag. 07 212 026). In den folgenden Jahren gab es noch geringe Eingänge, die praktisch vollumfänglich an das Betreibungsamt Bern- Mittelland flossen. Per 17.02.2016 wurde das Konto saldiert (pag. 07 212 027 ff.).