Das Konto AA.________ (pag. 07 212 004 ff.) lautete ebenfalls auf V.________ (der Beschuldigte und seine Ehefrau L.) und wies zu Beginn des Jahres 2010 einen Stand von rund CHF 71'000.00 auf. Aufgrund der Belastungen ist davon auszugehen, dass vor allem die privaten Rechnungen der AC.________ (Familie des Beschuldigten) über dieses Konto beglichen wurden. Der Saldo pendelte bis im September 2010 zwischen mehreren Zehntausend bis rund CHF 110'000.00 (pag. 07 212 004 ff.). Wie bereits ausgeführt, überwies Y.________ Valuta 22.09.2010 CHF 280'000.00 mit dem Betreff «Kauf Haus AB.________», die ihr das V.________(der Beschuldigte und seine Ehefrau L.) Valuta 10.09.2010 überwiesen hatte (pag.