18 306 ff.): Die U.________(eine Bank) teilte der Staatsanwaltschaft am 28.08.2019 mit, das V.________ (der Beschuldigte und seine Ehefrau L.) habe seit Ende der achtziger Jahre bzw. Beginn der neunziger Jahre bis am 17.02.2016 über ein Privat-, ein Kontokorrent- und ein Anlagesparkonto verfügt. Der Beschuldigte habe am 11.02.2013 ein weiteres Kontokorrent-Konto eröffnet und am 17.02.2016 saldiert (pag. 07 200 017).