Sowohl in der Anklageschrift als auch in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung wird fälschlicherweise ein Gesamtbetrag von CHF 267'617.62 genannt. Mit Blick auf das diesbezüglich geltende Verschlechterungsverbot wird im Folgenden ebenfalls von einem Gesamtbetrag von CHF 267'617.62 ausgegangen. Gläubiger waren die Stadt Freiburg, der Kanton Bern, die Schweizerische Eidgenossenschaft und der Staat Freiburg.