07 065 114). Obschon sich aus dem Protokoll des Pfändungsvollzugs nicht direkt ergibt, wo diese Kontoauszüge gefunden wurden, bestätigte der Beschuldigte mehrfach, dass diese Kontoauszüge damals in ihrer Wohnung gefunden worden seien (pag. 05 001 014 Z. 468 ff. und pag. 18 698 Z. 30 ff.). An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass die beiden Töchter seit dem 16. Juni 2014 nicht mehr bei den Eltern wohnten. Dies ergibt sich aus der ersten Seite eines Mietvertrags der Töchter (pag. 07 065 116).