07 035 015). Mit Schreiben vom 5. Juli 2011 teilte die Freiburger Kantonalbank mit, dass der Beschuldigte bei ihnen kein Guthaben besitze (pag. 07 035 064). Das Betreibungsamt vergass somit keineswegs, die Vermögenswerte auf diesem Konto trotz Kenntnis zu pfänden, sondern tätigte unverzüglich Nachforschungen. In der Pfändungsgruppe Nr. P.________ wurde pro Monat ein Betrag von CHF 1'794.00 vom Einkommen des Beschuldigten gepfändet (pag. 07 035 086 und pag. 07 035 095). Ab dem 27. Mai 2011 war somit monatlich stets ein Teil des Einkommens des Beschuldigten gepfändet.