und den zahlreichen Pfändungen wird deutlich, dass er Sozialversicherungsbeiträge und Steuern seit rund 15 Jahren aus Prinzip regelmässig unbezahlt lässt. Der Beschuldigte brüstet sich mit Blick auf die Ausführungen der früheren Verteidigung anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung geradezu mit seiner Verweigerung jeglicher Mitwirkung (pag. 18 253). Betreffend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern besteht nach Ansicht des Beschuldigten keine Pflicht, diese zu bezahlen (pag. 05 001 023). Auch wenn er eine solche gesetzliche Pflicht gefunden hätte, sie könne ihm gestohlen bleiben (pag. 05 001 023). Schliesslich sei er keine Abmachung mit dem Staat eingegangen (pag.