Vielmehr fehlte es am Zahlungswillen. Für die Kammer ist erstellt, dass der Beschuldigte alles daran setzen wollte, um insbesondere öffentlich-rechtlichen Forderungen nicht nachzukommen. So betont der Beschuldigte, dass nur öffentlichrechtliche Forderungen offen geblieben seien (pag. 18 694 Z. 35 f.). Aus dem durch den Beschuldigten eingereichten Lebenslauf (pag. 05 001 020 ff.) und den zahlreichen Pfändungen wird deutlich, dass er Sozialversicherungsbeiträge und Steuern seit rund 15 Jahren aus Prinzip regelmässig unbezahlt lässt.