10 lich mit dem Vermerk «nicht abgeholt» an den Absender zurückgeschickt (pag. 07 075 105).  In der Pfändungsgruppe Nr. R.________ wurde die Pfändungsurkunde am 12. Oktober 2017 ausgestellt (pag. 07 080 075 ff.). Nach erfolgtem Zustellversuch lag die Pfändungsurkunde zur Abholung bereit und wurde schliesslich mit dem Vermerk «nicht abgeholt» an den Absender zurückgeschickt (pag. 07 080 074).