07 030 042 ff.). Mit einem ersten Zustellversuch wurde die Pfändungsurkunde dem Beschuldigten am 24. Mai 2011 geschickt, worauf der Beschuldigte die Sendung nicht annahm, sondern die Rücksendung verlangte (pag. 07 030 047 f.). Beim erneuten Zustellversuch vom 22. Juni 2011 holte der Beschuldigte die Sendung bei der Post nicht ab (pag. 07 030 045 f.).  In der Pfändungsgruppe Nr. P.________ wurde die Pfändungsurkunde am 22. August 2011 ausgestellt (pag. 07 035 077