07 080 074). Dies ergibt sich auch aus der durch den Beschuldigten mit Eingabe vom 8. April 2023 eingereichten, selber angefertigten Tabelle (pag. 18 529). Sämtliche Pfändungsurkunden enthalten unmittelbar nach der Rechtsmittelbelehrung einen Auszug aus dem Strafgesetzbuch, wobei insbesondere Art. 163 StGB jeweils abgedruckt ist (pag. 07 030 044, pag. 07 035 079, pag. 07 075 101 und pag. 07 080 077). Im Folgenden wird der Sendungsverlauf der einzelnen Pfändungsurkunden dargelegt:  In der Pfändungsgruppe Nr. O.________ wurde die Pfändungsurkunde am 20. Mai 2011 ausgestellt (pag. 07 030 042 ff.).